Stornogebühren gerechtfertigt?

Frage von Michael A: Stornogebühren gerechtfertigt?
Folgende Situation: Im Zuge des Mehrstufenführerscheins muß ich ein Fahrtsicherheitstraining bei einem Driving Camp absolvieren. Da habe ich mich letzte Woche angemeldet. Die Gebühr für die Absolvierung beträgt 160 Euro, lässt mich die Dame am Telefon wissen.

Leider kam mir beruflich nicht dazwischen und ich konnte den Termin nicht wahrnehmen. Abgesagt habe ich nicht; natürlich nicht die feine englische Art, aber ich war zu beschäftigt. Heute habe ich eine Rechnung gekommen, 50 Euro Stornogebühr.

Nun meine Frage: Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Storngebühr? Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen das eine solche bei Nichterscheinen existiert und diese zu bezahlen ist. Normalerweise muß man doch darauf hingewiesen werden um sich rechtlich abzusichern.

Wenn sich da jemand ein wenig auskennt, bin dankbar für eure Tips. 50 Euro sind natürlich kein Beinbruch, aber bezahlen mag ichs auch nicht wenn ich nicht muss.

Beste Antwort:

Answer by DR Eisendraht
Rechtzeitig Prioritäten zu setzen ist meistens billiger.

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5 Kommentare zu “Stornogebühren gerechtfertigt?”

  1. Nostradamus schreibt:

    24.01.2012 um 06:37

    So kulant ist selten.
    Es hätte auch die gesamte Gebühr verlangt werden können.

    Stell dir vor Du kaufst eine Theaterkarte und gehst nicht in das Theater, deswegen musst Du dennoch die Karte zahlen.

    Zahl die Gebühr, ist rechtens.

  2. Mo Jo schreibt:

    24.01.2012 um 06:49

    Ich bin auch der Meinung, dass die Gebühr gerechtfertigt ist. Ein rechtzeitiger Anruf hätte das verhindert. Schade.

  3. Alfred E schreibt:

    24.01.2012 um 06:50

    Da hättest du wohl anrufen müssen. Du hast einen Vertrag abgeschlossen und damit auch den AGB zugestimmt. Da musst du schon diese Bedingungen vorher lesen, bevor du was unternehmen kannst. Also bezahle die Gebühr und es ist erledigt.

  4. Berni schreibt:

    24.01.2012 um 07:23

    Die Gebühr ist gerechtfertigt.
    Du kannst dich freuen, dass du so “billig” davon kommst.

  5. defender schreibt:

    24.01.2012 um 07:50

    Bei Vertragsbruch werden im gewerblichen Bereich fast immer Stornogebühren berechnet. Im kommerziellen Bereich gilt auch eine mündliche Vereinbarung als bindender Geschäftsvertrag. Normalerweise hätten in deinem Fall tatsächlich die gesamten Gebühren berechnet werden können.
    Ist das gerechtfertigt? Selbstverständlich ist es das!
    Die Firma hat dir auf deine Bestellung hin einen Platz frei gehalten (wie bei dem oben angeführtem Beispiel einer Theaterkarte). Ob du davon Gebrauch machst oder nicht, ist dann schon dein Problem!


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